Arbeitszeugnisse und ihre Bewertungen. Das Internet ist voll an verständlichen Übersetzungshilfen. Gestern kam eine valide Quelle hinzu. Das Bundesarbeitsgericht hat geurteilt, dass ein Arbeitnehmer erst einmal mit der Note 3 zufrieden sein muss. Die weit – auch unter meinen Klienten – verbreitete Meinung, ein Arbeitgeber sei zur Ausstellung eines guten Zeugnisses (also mindestens Note 2) verpflichtet, hat das Arbeitsgericht damit ins Reich der Märchen verbannt.
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